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Benutzungsordnung für die Bördehalle  (Stand: 1. Oktober 2022)

  1. Die Bördehalle in Dössel wird allen Interessenten, insbesondere jedoch den örtlichen Vereinen und Gruppen, für die Durchführung kultureller Veranstaltungen, Festlichkeiten, Versammlungen, Schulungskursen, Seminaren pp. gegen Entrichtung der nachstehend aufgeführten Unkostenbeiträge und unter Beachtung dieser Benutzungsordnung zur Verfügung gestellt.
  2. Anträge von Interessenten auf Durchführung von Veranstaltungen der in Ziffer 1 genannten Art sind rechtzeitig bei dem Geschäftsführer oder dem Hallenwart des Fördervereins zu stellen.
  3. Nach der Veranstaltung wird im Regelfall eine Abrechnung übersandt.
  4. Für die Benutzung der Bördehalle werden folgende Mieten pro Tag erhoben:– Miete pro Tag: 220 Euro (für die ganze Halle)– Miete pro Tag: 130 Euro (für die halbe Halle)Miete ortsansässige Bürger und Vereine:– Miete pro Tag: 180 Euro (für die ganze Halle)– Miete pro Tag: 100 Euro (für die halbe Halle)Für die Benutzng der Industriespülmaschine wird eine Gebühr von 25 Euro erhoben.Bei Nutzung der Halle durch Gewerbetreibende und für kommerzielle Veranstaltungen (z. B. Abi-Feten, Rockkonzerte, Discoveranstaltungen pp.) zahlen Mitgliedsvereine 250,– € pro Tag und alle anderen Mieter 380,– € pro Tag plus Nebenkosten (auf Nachfrage).Alle Veranstalter, außer ortsansässige Bürger und Vereine, haben mindestens 10 Tage vor der Veranstaltung die Miete und eine Kaution von 500,– € zu entrichten.
  5. Die Veranstalter haben alle Nebenkosten, wie z. B. Heizung, Strom, Wasser, Versicherungen, Benutzung der Kücheneinrichtung pp. zu erstatten. Zusätzlich erhoben wird als Verwaltungsbeitrag eine Pauschale von 15 € pro Tag für die Wartung der Halle. Für jeden weiteren Tag sind zusätzlich 5 € Wartungskosten zu zahlen. Im übrigen sind die Anweisungen des Hallenwartes zu befolgen.
  6. Der Veranstalter hat die Halle nach der Veranstaltung gründlich zu reinigen, die Bestuhlung und evtl. Stellwände weg zu räumen, den Müll auf eigene Kosten bzw. gg. Containerkosten zu entfernen. Sollte bereits am nächsten Tag eine andere Veranstaltung in der Halle durchgeführt werden, hat die Reinigung bis 10 Uhr zu erfolgen. Die Kaution wird zurückgezahlt bzw. verrechnet, wenn die Halle ordnungsgemäß  gereinigt ist.
  7. Für die Benutzung der Bördehalle durch örtliche Vereine oder Gruppen zur Durchführung von Trainings- und Übungsstunden sowie zur Mitgliederschulung werden Mieten nicht erhoben. Jeder Verein hat eine Veranstaltung (Mitgliederversammlung) mietfrei, der Schützenverein zusätzlich noch die Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen. Die Betriebskosten sind jedoch zu erstatten. Die Nutzer haben die benutzen Räume sauber zu hinterlassen. Insoweit gilt auch hier Ziffer 6 sinngemäß.
  8. Alle Veranstalter haften für entstandene Schäden an allen vermieteten Gebäuden und Einrichtungen. Ferner haften die Veranstalter für alle Schäden (Personen- und Sachschäden), die sich aus der Durchführung einer Veranstaltung ergeben.
  9. In und vor der Bördehalle darf neben Spirituosen und nicht alkoholischen Getränken nur Warburger Bier ausgeschenkt werden.
  10. Die Jugendschutzbestimmungen und die Bestimmungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz (wegen Lärmschutz) sind zu beachten.
  11. Es darf in der Halle keine Veranstaltung durchgeführt werden, in der rechtsextremes, rassistisches oder antisemitisches Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird, weder vom Mieter selbst, noch von den Besuchern der Veranstaltung. Die Einschätzung der Kreispolizeibehörde bzw. des Staatsschutzes reicht insoweit zum sofortigen Widerruf der Benutzungsgenehmigung ohne Anspruch auf Ausgleich- oder Ersatzleistungen.
  12. Ab 1. Januar 2008 gilt in öffentlichen Einrichtungen, hierzu zählt auch die Bördehalle, ein grundsätzliches Rauchverbot.
  13. Der Veranstalter/Hallennutzer ist verpflichtet die Veranstaltung der GEMA zu melden und die anfallenden Kosten zu tragen.
  14. Für öffentliche Veranstaltungen ist der Mieter verpflichtet eine Schankgenehmigung der Stadt Warburg einzuholen.
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